Oberlandesgericht Köln, 2013-05-28, 3 U 115/12

3 U 115/12Obergericht28.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 115/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: 3 U 115/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0528.3U115.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 08.06.2012 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 18 O 430/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.