3 U 115/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-28, 3 U 115/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 115/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: 3 U 115/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0528.3U115.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 08.06.2012 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 18 O 430/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.