Oberlandesgericht Köln, 2013-05-28, 6 W 60/13

6 W 60/13Obergericht28.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 60/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: 6 W 60/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0528.6W60.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 4. 3. 2013 teilweise abgeändert. Der Beklagten wird insgesamt für die Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab dem 13. 10. 2012 bewilligt. Zugleich wird ihr zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in der ersten Instanz Rechtsanwalt Straub in Ludwigsburg beigeordnet. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts mit der Maßgabe, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt keine höheren Kosten zustehen als diejenigen, die bei zusätzlicher Einschaltung eines Verkehrsanwaltes anfallen würden.

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