6 W 60/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-28, 6 W 60/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 60/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: 6 W 60/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0528.6W60.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 4. 3. 2013 teilweise abgeändert. Der Beklagten wird insgesamt für die Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab dem 13. 10. 2012 bewilligt. Zugleich wird ihr zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in der ersten Instanz Rechtsanwalt Straub in Ludwigsburg beigeordnet. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts mit der Maßgabe, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt keine höheren Kosten zustehen als diejenigen, die bei zusätzlicher Einschaltung eines Verkehrsanwaltes anfallen würden.
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