Oberlandesgericht Köln, 2013-05-29, 6 U 220/12

6 U 220/12Obergericht29.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 220/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-29

Aktenzeichen: 6 U 220/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0529.6U220.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 2

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. 11. 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 33 O 429/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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