17 W 32/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-05-31, 17 W 32/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 32/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-31
Aktenzeichen: 17 W 32/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0531.17W32.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 15.11.2012 – 84 O 23/12 – unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin teilweise dahin abgeändert, dass von der Antragstellerin 27.361,03 € - siebenundzwanzigtausenddreihunderteinundsechzig Euro und 3 Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16.05.2012 aus 5.431,60 € und seit dem 19.09.2012 aus weiteren 21.929,43 € an die Antragsgegnerin zu erstatten sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird insgesamt auf 13.880,80 € festgesetzt, wobei 10.200 € auf die Beschwerde der Antragstellerin und 3.680,80 € auf die der Antragsgegnerin entfallen.
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