Oberlandesgericht Köln, 2013-06-07, 25 UF 40/13

25 UF 40/13Obergericht07.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 40/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-07

Aktenzeichen: 25 UF 40/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0607.25UF40.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Standesamtes der Stadt M vom 25. Januar 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 22. Januar 2013 (32 F 388/12) abgeändert. Der Kindesmutter Frau E wird das Recht zur Bestimmung des Familiennamens für das Kind H, geboren am 00.00. 2012, übertragen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

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