Oberlandesgericht Köln, 2013-06-12, 5 U 3/11

5 U 3/11Obergericht12.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 3/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-12

Aktenzeichen: 5 U 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0612.5U3.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Dezember 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 470/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Klinikum vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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