Oberlandesgericht Köln, 2013-06-25, 9 U 187/12

9 U 187/12Obergericht25.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 187/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-25

Aktenzeichen: 9 U 187/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0625.9U187.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.07.2012 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 43/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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