5 U 8/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-06-26, 5 U 8/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-26
Aktenzeichen: 5 U 8/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0626.5U8.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 06.12.2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 66/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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