Oberlandesgericht Köln, 2013-06-28, 19 U 91/10

19 U 91/10Obergericht28.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 91/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-28

Aktenzeichen: 19 U 91/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0628.19U91.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2010 – 7 O 422/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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