5 U 44/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-01, 5 U 44/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-01
Aktenzeichen: 5 U 44/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0701.5U44.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 01.03.2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 349/12 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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