1 RBs 152/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-05, 1 RBs 152/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-07-05, 1 RBs 152/13
1 RBs 152/13Obergericht05.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 152/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-05
Aktenzeichen: 1 RBs 152/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0705.1RBS152.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Schleiden zurückverwiesen.
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