Oberlandesgericht Köln, 2013-07-05, 1 RBs 152/13

1 RBs 152/13Obergericht05.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 152/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-05

Aktenzeichen: 1 RBs 152/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0705.1RBS152.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Schleiden zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.