19 W 13/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-15, 19 W 13/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 13/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-15
Aktenzeichen: 19 W 13/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0715.19W13.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 03.04.2013 (-1 OH 2/08-) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 06.06.2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegner tragen die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/3; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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