19 U 50/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-16, 19 U 50/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 50/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-16
Aktenzeichen: 19 U 50/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0716.19U50.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2013 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln (-23 O 322/12-) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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