10 WF 65/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-19, 10 WF 65/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-07-19, 10 WF 65/13
10 WF 65/13Obergericht19.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 WF 65/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-19
Aktenzeichen: 10 WF 65/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0719.10WF65.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Dem Antragsgegner wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Geulen in Erkelenz Verfahrenskostenhilfe bewilligt zur Rechtsverteidigung gegenüber den geltend gemachten Unterhaltsansprüchen,
und zwar
a) gegen den Anspruch insgesamt für die Zeit von Januar 2013 bis April 2013,
b) soweit diese für die Zeit von Oktober 2012 bis Dezember 2012 einen Betrag von 39,00 EUR monatlich übersteigen und
c) soweit diese für die Zeit von Mai 2013 bis Juli 2013 einen Betrag von 154,00 EUR monatlich übersteigen,
d. h. für einen Gegenstandswert von insgesamt 2.761,00 EUR.
Der weitergehende Verfahrenskostenhilfeantrag wird zurückgewiesen.
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