20 U 238/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-19, 20 U 238/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-07-19, 20 U 238/12
20 U 238/12Obergericht19.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 238/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-19
Aktenzeichen: 20 U 238/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0719.20U238.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. November 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 150/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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