11 U 221/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-24, 11 U 221/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-07-24, 11 U 221/12
11 U 221/12Obergericht24.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 221/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-24
Aktenzeichen: 11 U 221/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0724.11U221.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.12.2012 (27 O 362/11) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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