5 U 8/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-07-29, 5 U 8/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-29
Aktenzeichen: 5 U 8/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0729.5U8.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.12.2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 66/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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