Oberlandesgericht Köln, 2013-08-02, 6 U 9/13

6 U 9/13Obergericht02.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 9/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-02

Aktenzeichen: 6 U 9/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0802.6U9.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.12.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 1077/11 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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