13 U 219/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-05, 13 U 219/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-08-05, 13 U 219/12
13 U 219/12Obergericht05.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 219/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-05
Aktenzeichen: 13 U 219/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0805.13U219.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.09.2012 (Az. 3 O 432/11) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.