9 U 253/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-13, 9 U 253/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 253/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-13
Aktenzeichen: 9 U 253/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0813.9U253.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.11.2012 - 32 O 76/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil werden für vorläufig vollstreckbar erklärt. Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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