Oberlandesgericht Köln, 2013-08-13, 9 U 44/12

9 U 44/12Obergericht13.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 44/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-13

Aktenzeichen: 9 U 44/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0813.9U44.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.01.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 378/09 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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