9 U 65/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-13, 9 U 65/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 65/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-13
Aktenzeichen: 9 U 65/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0813.9U65.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 15.03.2012 - 4 O 92/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil werden für vorläufig vollstreckbar erklärt. Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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