Oberlandesgericht Köln, 2013-08-22, 11 U 198/12

11 U 198/12Obergericht22.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 198/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 11 U 198/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0822.11U198.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.11.2012 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Köln (18 O 34/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht

die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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