Oberlandesgericht Köln, 2013-08-22, 24 U 162/09

24 U 162/09Obergericht22.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 162/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 24 U 162/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0822.24U162.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. November 2009 ver-kündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 65/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das vorliegende Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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