Oberlandesgericht Köln, 2013-08-23, 6 U 17/13

6 U 17/13Obergericht23.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 17/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-23

Aktenzeichen: 6 U 17/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0823.6U17.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 57

Tenor

Hinweis: Die Entscheidung wurde durch den BGH am 17.11.2014 aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. 1. 2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 409/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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