6 U 41/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-23, 6 U 41/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 41/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-23
Aktenzeichen: 6 U 41/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0823.6U41.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 4 Nr. 11, LMKV § 8
Tenor
Die Berufung der Streithelferin der Antragsgegner gegen das am 14. 2. 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 374/12 - wird zurückgewiesen.
Die bis zum 24. 4. 2013 (Rücknahme der Berufung durch die Antragsgegner) angefallenen Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe tragen die Antragsgegner. Die ab Berufungsrücknahme entstandenen Kosten trägt die Streithelferin der Antragsgegner.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.