19 U 67/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-08-30, 19 U 67/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 67/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-30
Aktenzeichen: 19 U 67/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0830.19U67.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
-
I. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den ihre Berufung gegen das Teilurteil des Landgerichts Aachen vom 15.03.2013 (-43 O 73/12-) verwerfenden Beschluss des Senats vom 09.07.2013 wird als unzulässig verworfen.
-
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.