26 WF 110/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-09-12, 26 WF 110/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-09-12, 26 WF 110/13
26 WF 110/13Obergericht12.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 WF 110/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-12
Aktenzeichen: 26 WF 110/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0912.26WF110.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 10. Juni 2013 (24 F 69/13) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über das Verfahrenskostenhilfegesuch des Antragsgegners an das Amtsgericht – Familiengericht – Düren zurückverwiesen.
Das Amtsgericht wird angewiesen, dem Antragsgegner die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit seiner Rechtsverteidigung (§§ 76 FamFG, 114 ZPO) zu verweigern.
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