Oberlandesgericht Köln, 2013-09-23, 6 W 254/12

6 W 254/12Obergericht23.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 254/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-23

Aktenzeichen: 6 W 254/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0923.6W254.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 217 O 144/12 – vom 24.07.2012 den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten zu 3.) gestattet worden ist, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 24.06.2012 um 12:28:26 CET die IP-Adresse 87.1xx.xxx.xx zugewiesen war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.