Oberlandesgericht Köln, 2013-09-27, 20 U 87/13

20 U 87/13Obergericht27.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 87/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-27

Aktenzeichen: 20 U 87/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0927.20U87.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. April 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen ‑ 9 O 510/12 – wird zurückgewiesen.

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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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