17 W 98/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 17 W 98/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 98/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-30
Aktenzeichen: 17 W 98/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0930.17W98.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17. Juni 2013 – 7 O 313/12 – aufgehoben.
Die Kammer wird angewiesen, die Zustellung der Klageschrift nicht von der vorherigen Einzahlung von Gerichtskosten abhängig zu machen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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