Oberlandesgericht Köln, 2013-09-30, 17 W 98/13

17 W 98/13Obergericht30.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 98/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-30

Aktenzeichen: 17 W 98/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0930.17W98.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17. Juni 2013 – 7 O 313/12 – aufgehoben.

Die Kammer wird angewiesen, die Zustellung der Klageschrift nicht von der vorherigen Einzahlung von Gerichtskosten abhängig zu machen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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