Oberlandesgericht Köln, 2013-10-01, 1 RVs 191/13

1 RVs 191/13Obergericht01.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 191/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-01

Aktenzeichen: 1 RVs 191/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1001.1RVS191.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es die Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 67 Fällen, die dazu erkannten Einzelstrafen und die daraus gebildete Gesamtstrafe betrifft.

II. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

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