Oberlandesgericht Köln, 2013-10-17, 22 U 125/12

22 U 125/12Obergericht17.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 125/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-17

Aktenzeichen: 22 U 125/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1017.22U125.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.06.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 63/11 - wird zurückgewiesen. Das genannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

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