6 U 75/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-10-18, 6 U 75/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 75/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-18
Aktenzeichen: 6 U 75/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1018.6U75.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG §§ 14 Abs.2, Nr. 2
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 28.03.2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln– 81 O 9/13 – abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 28.01.2013 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
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