11 U 109/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-10-23, 11 U 109/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-10-23, 11 U 109/13
11 U 109/13Obergericht23.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 109/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-23
Aktenzeichen: 11 U 109/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1023.11U109.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.7.2013 (32 O 539/12) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
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Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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