Oberlandesgericht Köln, 2013-10-24, 18 U 2/13

18 U 2/13Obergericht24.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 2/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-24

Aktenzeichen: 18 U 2/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1024.18U2.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.09.2012 wird zurückgewiesen,

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 871.524 Euro festgesetzt.

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