18 U 1/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-10-29, 18 U 1/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 1/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-29
Aktenzeichen: 18 U 1/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1029.18U1.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.06.2012 wird zurückgewiesen,
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.347.111 Euro festgesetzt.
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