7 SchH 7/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-10-31, 7 SchH 7/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-10-31, 7 SchH 7/12
7 SchH 7/12Obergericht31.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 SchH 7/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-31
Aktenzeichen: 7 SchH 7/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1031.7SCHH7.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass das anwaltsgerichtliche Verfahren Anwaltsgericht Köln 10 EV 202/08 unangemessen lange gedauert hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu ¼ und dem beklagten Land zu ¾ auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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