17 W 22/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-06, 17 W 22/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 22/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-06
Aktenzeichen: 17 W 22/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1106.17W22.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 25.9.2012 (27 O 165/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.11.2011 (V I – U
(Kart) 12/11) sind von der Klägerin 370.962,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 6.12.2011 an die Beklagte zu zahlen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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