11 U 126/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-07, 11 U 126/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-11-07, 11 U 126/13
11 U 126/13Obergericht07.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 126/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-07
Aktenzeichen: 11 U 126/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1107.11U126.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.7.2013 (4 O 442/11) wird zurückgewiesen.
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- Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
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- Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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