2 X (Not) 16/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-07, 2 X (Not) 16/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-11-07, 2 X (Not) 16/12
2 X (Not) 16/12Obergericht07.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 16/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-07
Aktenzeichen: 2 X (Not) 16/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1107.2X.NOT16.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat für Notarsachen
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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- Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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- Die Berufung wird nicht zugelassen.
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- Der Streitwert für das Verfahren wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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