Oberlandesgericht Köln, 2013-11-08, 20 U 137/13

20 U 137/13Obergericht08.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 137/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-08

Aktenzeichen: 20 U 137/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1108.20U137.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten werden das am 10. Juli 2013 verkündete Urteil 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 23 O 396/12 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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