20 U 137/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-08, 20 U 137/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-11-08, 20 U 137/13
20 U 137/13Obergericht08.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 137/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-08
Aktenzeichen: 20 U 137/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1108.20U137.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten werden das am 10. Juli 2013 verkündete Urteil 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 23 O 396/12 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.