13 U 261/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-11, 13 U 261/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-11-11, 13 U 261/12
13 U 261/12Obergericht11.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 261/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-11
Aktenzeichen: 13 U 261/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1111.13U261.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.12.2012 (15 O 35/12) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.