7 U 32/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-12, 7 U 32/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 32/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-12
Aktenzeichen: 7 U 32/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1112.7U32.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil des Senats vom 30.09.2013 – 7 U 32/13 – wird gem. § 319 I ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Tenor dahingehend berichtigt, dass es statt
„Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 7 O 126/12 teilweise dahingehend abgeändert, …...“
heißen muss:
„Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und zu 2) wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 7 O 126/12 - teilweise dahingehend abgeändert, …...“
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.