Oberlandesgericht Köln, 2013-11-13, 2 U 17/13

2 U 17/13Obergericht13.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 17/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-13

Aktenzeichen: 2 U 17/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1113.2U17.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.09.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 411/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Bonn sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.