10 UF 76/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-14, 10 UF 76/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-11-14, 10 UF 76/13
10 UF 76/13Obergericht14.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 76/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-14
Aktenzeichen: 10 UF 76/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1114.10UF76.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Aachen vom 4. April 2013 (226 F 146/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:
Der Antragsteller wird in Abänderung des Vergleichs vom 15. Januar 2007 in dem Verfahren 23 F 111/06 Amtsgericht – Familiengericht – Aachen verpflichtet, an die Antragsgegnerin von Mai 2013 bis einschließlich Dezember 2016 monatlich nacheheliche Unterhaltsleistungen in Höhe von 478,00 €, zahlbar jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats, zu erbringen.
Die weitergehenden Abänderungsanträge des Antragstellers und der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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