17 W 165/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-18, 17 W 165/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-11-18, 17 W 165/13
17 W 165/13Obergericht18.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 165/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-18
Aktenzeichen: 17 W 165/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1118.17W165.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 22. August 2013 wird der Beschluss des Rechtspflegers der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. August 2013 – 2 O 194/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels folgendermaßen abgeändert:
Auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 21.02.2012 – 8 U 7/11 – sind von der Klägerin 2.406,89 € - zweitausendvierhundertundsechs Euro und neunundachtzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16.07.2011 an die Streithelfer zu 1) und 2) zu erstatten; der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.912,69 € festgesetzt.
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