Oberlandesgericht Köln, 2013-11-18, 5 U 41/13

5 U 41/13Obergericht18.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 41/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-18

Aktenzeichen: 5 U 41/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1118.5U41.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.03.2013 – 25 O 57/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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