6 U 91/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-22, 6 U 91/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 91/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-22
Aktenzeichen: 6 U 91/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1122.6U91.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 4 Nr. 11, 7 Abs. 1 HWG
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. April 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 588/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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