7 U 106/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-22, 7 U 106/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 106/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-22
Aktenzeichen: 7 U 106/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1122.7U106.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.04.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 394/12) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 58.652,10 EUR festgesetzt.
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